ITONICS Campus
Nutzungsbedingungen

1. Vertragsgegenstand

ITONICS Campus ist ein abonnementbasiertes Programm der ITONICS GmbH (nachfolgend „ITONICS“), das für akkreditierte akademische Bildungseinrichtungen (nachfolgend „Bildungseinrichtung“) entwickelt wurde. Es ermöglicht einer Bildungseinrichtung, die Softwarelösungen von ITONICS in einem akademischen Umfeld zu nutzen und zu testen.

Gegenstand ist die zeitlich begrenzte Möglichkeit für Lehrende und Studierende einer Bildungseinrichtung, die beschriebene ITONICS-Softwarelösung (nachfolgend „Software“) zu nutzen. Dieser Service wird gemäß den folgenden Nutzungsbedingungen bereitgestellt, sofern eine Bestellung keine abweichenden Regelungen enthält.

2. Nutzungsrecht

Zur Nutzung der Software im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind ausschließlich Lehrende und Studierende der genannten Bildungseinrichtung berechtigt (nachfolgend „Nutzungsberechtigte“). Eine Bildungseinrichtung im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist eine Hochschule oder Universität, die von einer zuständigen staatlichen Behörde innerhalb ihrer jeweiligen lokalen, regionalen, bundesstaatlichen oder nationalen Verwaltung akkreditiert wurde und deren Hauptzweck in der Ausbildung ihrer eingeschriebenen Studierenden besteht.

Ein Studierender im Sinne dieser Regelung ist eine natürliche Person, die an der Bildungseinrichtung eingeschrieben ist. Ein Lehrender im Sinne dieser Regelung ist ein Angestellter oder freier Mitarbeiter der Bildungseinrichtung, dessen Hauptaufgabe darin besteht, eingeschriebene Studierende an einer Bildungseinrichtung zu unterrichten.

3. Umfang der Softwarenutzung

1. Der Nutzungsberechtigte erhält das Recht, die Software zu testen oder für einen begrenzten Zeitraum für Zwecke im Zusammenhang mit den akademischen Lern-, Lehr-, Ausbildungs-, Forschungs- oder Entwicklungsaktivitäten der Bildungseinrichtung zu nutzen. Sofern eine Bestellung keine anderen Regelungen enthält, ist die Nutzungsdauer auf sechs Monate ab Vertragsschluss begrenzt. Ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung der Software stellt ITONICS dem Nutzungsberechtigten die ausführbare Software am Routerausgang eines Servers (Rechenzentrum im Gebiet der EU) zur Verfügung, hostet und betreibt sie und hält sie nach dem Stand der Technik instand.

2. Der Nutzungsberechtigte ist für die Einrichtung und Absicherung der Remote-Verbindung verantwortlich.

3. Dem Nutzungsberechtigten werden im Rahmen der Softwarenutzung keine weitergehenden Rechte an der Software eingeräumt. Insbesondere werden keine Eigentums-, Schutz- oder gewerblichen Schutzrechte an der Software oder Dokumentation übertragen. Dem Nutzungsberechtigten ist es untersagt, (i) die Software oder Lizenz anders als vereinbart zu nutzen oder zu vervielfältigen, (ii) die Software oder Lizenz für kommerzielle, berufliche oder sonstige gewinnorientierte Zwecke zu nutzen, zu verleihen oder zu übertragen, (iii) die Software zu vervielfältigen, zu verändern, zu dekompilieren oder anderweitig zu bearbeiten oder sie ganz oder teilweise in ein anderes Programm einzufügen, es sei denn, dies ist im Sinne von §§ 69 d, e UrhG erforderlich.

4. Verpflichtung der Bildungseinrichtung

Die Parteien vereinbaren, dass die Bildungseinrichtung die Partnerschaft mit ITONICS bekannt macht, indem sie auf der Website der Bildungseinrichtung die URL „www.itonics-innovation.com“ nennt und ITONICS als Softwareanbieter aufführt. Dies soll in einer Pressemitteilung oder einem Newsartikel erfolgen.

5. Leistungsumfang und Gewährleistung

Die Erbringung von Leistungen für die Software richtet sich ausschließlich nach diesen Nutzungsbedingungen. Etwaige separat vereinbarte Schulungen und Workshops werden im technischen und zeitlichen Umfang erbracht, der in einer Bestellung festgelegt ist, ohne dass dafür eine erfolgsbezogene Vergütung vereinbart wird.

Eine Gewährleistung ist insoweit ausgeschlossen. Funktionale Beschreibungen der Software und/oder einzelner Module stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar.

6. Geheimhaltung und Datenschutz

1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen (z. B. Software, Dokumente, Präsentationen usw.), die sie vor oder während der Durchführung des Vertrags von der jeweils anderen Vertragspartei erhalten oder von denen sie Kenntnis erlangen und die gesetzlich geschützt sind, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet werden („Vertrauliche Informationen“), auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, sofern sie nicht ohne Verletzung der Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt sind. Die Vertragsparteien bewahren und sichern Vertrauliche Informationen so auf, dass der Zugriff Dritter ausgeschlossen ist.

2. Die Bildungseinrichtung darf Vertrauliche Informationen nur dem Nutzungsberechtigten zugänglich machen. ITONICS darf sie nur Mitarbeitenden (einschließlich Mitarbeitenden verbundener Unternehmen) und sonstigen Dritten zugänglich machen, die für die Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben Zugriff benötigen. Diese Personen sind über die notwendige Vertraulichkeit zu unterrichten und durch schriftliche Vereinbarungen zur Geheimhaltung zu verpflichten. Dritten darf Zugriff auf Vertrauliche Informationen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der anderen Partei gewährt werden.

3. Der Bildungseinrichtung und dem Nutzungsberechtigten ist es untersagt, Ergebnisse der Bewertung oder Leistungsvergleiche mit anderen Bewertungssystemen Dritter ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ITONICS weiterzugeben.

 

7. Haftung

1. In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet ITONICS Schadensersatz nur nach Maßgabe der folgenden Grenzen: a) bei Vorsatz in voller Höhe sowie bei Fehlen einer Voraussetzung, für die ITONICS eine Garantie übernommen hat; b) bei grober Fahrlässigkeit nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht hätte verhindert werden sollen; c) in allen anderen Fällen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet wird, und stets nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens. Die Haftung ist je Schadensfall auf 100 % der Auftragssumme und insgesamt im Rahmen der Leistungserbringung auf höchstens 150 % des Auftragswerts begrenzt; d) die Haftung für entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Ersatzleistungen ist ausgeschlossen.

2. Die Haftungsbeschränkungen nach Absatz 1 gelten nicht für die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem deutschen Recht.

8. Schlussbestimmungen

1. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Auftragsverarbeitungsvertrag von ITONICS.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von ITONICS.

3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.