Allgemeine Informationen
Das geänderte Gesetz soll die Grundsätze der Transparenz und Rechenschaftspflicht stärken und zugleich das verfassungsmäßige Recht auf Zugang zu Informationen wahren. Es trat am 9. März 2001 offiziell in Kraft. Das Gesetz gewährt Antragstellern unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Recht auf Zugang zu allen Unterlagen, die sich im Besitz einer privaten Stelle befinden:
-
Die Unterlagen müssen zur Ausübung oder zum Schutz der gesetzlichen Rechte des Antragstellers erforderlich sein; der Antragsteller muss die Verfahrensanforderungen erfüllen; und der Zugang darf nicht aus den im Gesetz genannten Gründen verweigert werden.
-
POPIA soll den Schutz personenbezogener Daten stärken, die von privaten Stellen verarbeitet werden, und richtet die Informationsaufsichtsbehörde mit bestimmten Aufgaben gemäß POPIA und dem Gesetz ein. POPIA verfolgt folgende Ziele:
-
Durchsetzung des verfassungsmäßigen Rechts auf Privatsphäre durch den Schutz personenbezogener Daten, die von einer verantwortlichen Stelle verarbeitet werden. Angemessene Einschränkungen sollen das Recht auf Privatsphäre mit anderen Rechten – insbesondere dem Recht auf Zugang zu Informationen – in Einklang bringen und wichtige Interessen schützen, darunter den freien Informationsfluss auf nationaler und internationaler Ebene.
-
Vereinheitlichung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Bedingungen, die Mindestanforderungen an eine rechtmäßige Verarbeitung festlegen und internationalen Standards entsprechen.
-
Gewährung von Rechten und Rechtsbehelfen für betroffene Personen zum Schutz ihrer personenbezogenen Daten sowie Einführung freiwilliger und verpflichtender Maßnahmen, einschließlich der Einrichtung einer Informationsaufsichtsbehörde.